Ein eBook aus dem Project Gutenberg besteht aus zwei Teilen, die nichts miteinander zu tun haben: einem Werk, dessen Schutz in den USA abgelaufen ist, und einer kurzen Lizenz, die den Namen des Projekts betrifft. Wer die Project Gutenberg Lizenz verstehen will, muss beide Teile auseinanderhalten. Der Text gehört niemandem mehr. Der Name ist eine eingetragene Marke.
Für Leserinnen und Leser in Deutschland kommt eine dritte Ebene hinzu: das deutsche Urheberrecht. Es kennt die amerikanischen Regeln nicht, rechnet mit einer anderen Schutzfrist und gibt keine Information darüber, welches eBook Sie hierzulande verwenden dürfen. Diese Seite erklärt alle drei Ebenen und zeigt, wie Sie selbst prüfen, ob ein Werk hierzulande frei nutzbar ist.
Was regelt die Project Gutenberg Lizenz überhaupt?
Das Projekt vermeidet seit einigen Jahren bewusst den Begriff „Public Domain“, weil er zu oft missverstanden wurde und in jedem Land etwas anderes bedeutet. Stattdessen heißt es in den Nutzungsbedingungen, ein Werk sei „not restricted by U.S. copyright law“. Die Lizenz selbst, früher als „Small Print“ am Ende jeder Textdatei bekannt, steht heute als eigene Seite unter Project Gutenberg License und wird von der Project Gutenberg Literary Archive Foundation (PGLAF) verantwortet, einer gemeinnützigen Stiftung in den United States.
Der Standardsatz am Anfang jeder Datei fasst die Terms zusammen: „You may copy it, give it away or re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included with this eBook or online at www.gutenberg.org.“ Übersetzt und ergänzt heißt das:
- Den Text dürfen Sie kopieren, weitergeben und erneut nutzen. Die Datei kommt in jedem Format ohne Gewähr („as-is“), die Foundation haftet nicht für Fehler.
- Die Bezeichnung „Project Gutenberg“ ist ein Trademark. Wer die Marke behält und Geld verlangt, schuldet der Foundation 20 Prozent des Bruttogewinns.
- Wer alle Hinweise auf das Projekt entfernt, ist an keine dieser Terms mehr gebunden.
Das Projekt beansprucht also kein Copyright am Werk selbst. Nur an eigenen Zutaten wie Einleitungen, Anmerkungen oder Formatierung behält es sich ein Urheberrecht vor. Eine gesonderte Permission müssen Sie für gemeinfreie Texte nicht einholen; die Seite „Permission How-to“ auf gutenberg.org sagt ausdrücklich, dass für nicht-kommerzielle Nutzung keine Anfrage nötig ist.
Wann gilt ein Werk in den USA als gemeinfrei?
Die Antwort steht in den internen Copyright-Regeln des Projekts. Die wichtigste ist „Rule 1“: Werke, die 1930 oder früher veröffentlicht wurden, unterliegen in den United States keinem Schutz mehr (Stand 2026). Der Stichtag wandert jedes Jahr um ein Jahr weiter, weil das Copyright für ältere US-Werke 95 Jahre ab Erstveröffentlichung dauert.
Daneben gibt es Sonderregeln, etwa für amerikanische Bücher zwischen 1930 und 1963, deren Schutz nicht verlängert wurde („Rule 6“), oder für Veröffentlichungen der US-Regierung. Entscheidend ist der Hinweis, den gutenberg.org in Großbuchstaben setzt: Die Copyright-Recherche gilt „only for purposes of establishing copyright under United States laws“. Für andere Länder wird nichts geprüft, und die Foundation gibt dazu keine Information.
Warum entscheidet in Deutschland § 64 UrhG?
In Deutschland zählt nicht das Erscheinungsjahr, sondern das Todesjahr. Nach § 64 UrhG erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die Schutzfrist beginnt nach § 69 UrhG erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Autor gestorben ist. Ein Werk wird deshalb immer an einem 1. Januar gemeinfrei; jedes neue Jahr bringt neue freie Autoren, deren Bücher Sie ohne Erlaubnis verwenden dürfen.

| Kriterium | Project Gutenberg (USA) | Deutschland (UrhG) |
|---|---|---|
| Bezugspunkt | Erscheinungsjahr | Todesjahr des Urhebers |
| Frist | 95 Jahre ab Veröffentlichung (ältere Werke) | 70 Jahre nach dem Tod, ab Jahresende |
| Beispiel Thomas Mann († 1955) | Frühwerke bis 1930 frei | Gesamtwerk seit 1. Januar 2026 frei |
| Prüfung durch das Projekt | ja, nur für die USA | nein |
Wie ernst dieser Unterschied ist, zeigte der März 2018. Das Landgericht Frankfurt hatte auf Klage des S. Fischer Verlags entschieden, dass 18 Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin in Deutschland nicht angeboten werden dürfen. Diese Bücher waren in den USA längst frei, hierzulande aber noch geschützt. Das Projekt sperrte daraufhin den Zugang für sämtliche deutschen IP-Adressen, um weiteren Verfahren zuvorzukommen. Der Fall gilt bis heute als Lehrstück dafür, dass „gemeinfrei“ keine weltweite Eigenschaft eines Buches ist.

Was dürfen Sie mit den Texten machen?
Ist ein Werk in Ihrem Land gemeinfrei, können Sie es ohne Zustimmung nutzen. Das deutsche Urheberrecht kennt für solche Werke keine Erlaubnispflicht und keine Vergütung mehr. Erlaubt ist unter anderem:
- Lesen, kostenlos herunterladen, ausdrucken und in jedem Format speichern (EPUB, PDF, Text).
- Weitergeben, auf eigenen Seiten anbieten oder in Unterricht und Forschung nutzen.
- Bearbeiten, kürzen, kommentieren, vertonen oder neu übersetzen.
- Drucken und verkaufen, etwa als eigene Buchausgabe.
Zwei Einschränkungen bleiben. Erstens die Markenregel der License: Bei jeder Nutzung gegen Entgelt müssen Sie entweder das Trademark samt Lizenztext entfernen oder die Abgabe von 20 Prozent an die Foundation zahlen. Zweitens das Urheberpersönlichkeitsrecht: Auch bei gemeinfreien Werken gehört es sich, den Autor zu nennen und Entstellungen zu vermeiden. Ein Beispiel für eine völlig unproblematische Nutzung ist Jane Austens „Emma“: Die Autorin starb 1817, der englische Text ist überall auf der Welt frei.
Worin unterscheidet sich die Lizenz von Creative Commons?
Beide Begriffe fallen oft in einem Atemzug, meinen aber Gegensätzliches. Eine Creative-Commons-Lizenz vergibt ein Urheber für ein noch geschütztes Werk. Er bleibt Rechteinhaber und legt Bedingungen fest, etwa Namensnennung (BY) oder das Verbot kommerzieller Nutzung (NC). Verstößt jemand dagegen, verletzt er das Urheberrecht.
Die Gutenberg-License setzt an einem Werk an, das bereits frei ist. Sie kann daher gar keine Terms für den Text aufstellen, sondern nur für das Trademark. Wer möchte, entfernt es und nutzt den nackten Text ohne jede Auflage. Am ehesten vergleichbar ist das mit der „Public Domain Mark“ von Creative Commons, die ebenfalls nur kennzeichnet, aber nichts lizenziert. CC0, der Verzicht auf alle Rechte, kommt für Gutenberg-Texte nicht in Betracht, weil es nichts mehr gibt, worauf verzichtet werden könnte.

Wie prüfen Sie selbst, ob ein Werk gemeinfrei ist?
Für Werke aus den Beständen der Digitalen Bibliothek auf gutenberg.net genügt in der Regel ein Blick auf das Todesjahr des Autors. Für alles andere hilft dieser Prüfpfad:
- Todesjahr des Urhebers ermitteln. Liegt es vor 1956, ist das Werk seit spätestens 1. Januar 2026 in Deutschland gemeinfrei. Bei mehreren Urhebern zählt der zuletzt Verstorbene.
- Übersetzung gesondert prüfen. Eine Übersetzung ist nach § 3 UrhG ein eigenes Werk mit eigener Schutzfrist. Der englische Text von Austen ist frei, eine deutsche Übersetzung von 1981 ist es nicht.
- Ausgabe prüfen. Wissenschaftliche Ausgaben und erstmals veröffentlichte Nachlässe genießen nach §§ 70 und 71 UrhG einen eigenen Schutz von 25 Jahren.
- Zutaten prüfen. Vorworte, Anmerkungen und Illustrationen haben eigene Urheber mit eigenen Fristen.
Erst wenn alle vier Punkte frei sind, können Sie die konkrete Ausgabe in Deutschland ohne Einschränkung verwenden. Im Zweifel hilft ein Blick in die Datenbank der Deutschen Nationalbibliothek, die zu den meisten Autoren Lebensdaten führt, oder das Impressum der Ausgabe, das Übersetzer und Herausgeber nennt.
Beispiele aus der Digitalen Bibliothek
Wie das in der Praxis aussieht, zeigen drei Werke, deren alte Gutenberg-Adressen auf gutenberg.net wieder erreichbar sind:
- Leonardo da Vinci, Notizbücher: Leonardo starb 1519. Der englische Übersetzer Jean Paul Richter starb 1937, seine Fassung ist seit 2008 frei. Mehr dazu auf der Seite zu den Notizbüchern Leonardos.
- Hubert D. Henderson, „Supply and Demand“: Henderson starb 1952, John Maynard Keynes, der die Einleitung schrieb, 1946. Das Buch ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 gemeinfrei.
- Jane Austen, „Emma“: seit über einem Jahrhundert frei in jeder Rechtsordnung; das eBook trägt bei gutenberg.org die Nummer 158.
Wer wissen möchte, wie das Projekt selbst entstanden ist und warum es seit 1971 Literatur kostenlos anbietet, findet die Geschichte im Beitrag über das Gutenberg-Projekt und seine Idee von Literatur für alle. Die Lizenz ist dabei kein Hindernis, sondern der Rahmen, der diesen freien Zugang seit Jahrzehnten trägt.
